Klaus Dieter Lehmann

Am 15. Mai prügeln und treten zwei rechte Skinheads so massiv auf Klaus Dieter Lehmann ein, dass er noch auf dem Weg ins Krankenhaus an seinen Verletzungen stirbt.
Am Abend hatte er die Skinheads Jens D. (17) und Andreas L. (20) kennengelernt und mit ihnen verabredet, im Reitbahnsee baden zu gehen. Um Badesachen zu holen, gingen sie vorher in Lehmanns Wohnung auf dem Datzeberg in der Erich-Zastrow-Straße. Dort rissen die beiden Poster schwarzer Hiphop- und Rap-Musiker*innen von den Wänden, weil sie nach eigener Aussage „N. nicht mögen“ würden. Trotzdem hielt Lehmann daran fest, mit ihnen schwimmen zu gehen. Zwei junge Frauen, die mit den drei jungen Männern in Lehmanns Wohnung gesessen hatten, entschieden sich gegen die nächtliche Schwimmaktion.
Auf dem Weg zum See kam es zu einem Streit. Nachdem Lehmann im Laufe der Auseinandersetzung „fick Deine Mutter“ gesagt haben soll, schlugen sie hinter der Baracke eines Fahrzeughandels am Schimmelweg auf ihn ein. Als Lehmann am Boden lag, trat Jens D. bis zu zehnmal mit seinen Stahlkappenstiefeln auf ihn ein. Erst als sich gegen 23:00 Uhr Passanten näherten, ließen sie von Lehmann ab und schnappten sich seinen Rucksack, in dem ihre Bierflaschen waren. Kurz darauf fanden zwei Passanten Lehmann und riefen den Notarzt. Noch auf der Fahrt ins Krankenhaus starb er. Nach Aussage der Rettungssanitäter, sei sein Gesicht nicht mehr zu erkennen gewesen.

Wegen einer angeborenen Herzkrankheit und einer akzentuierten Persönlichkeitsstörung war der 19-jährige Lehmann auf Unterstützung angewiesen, um seinen Alltag zu bewältigen. Erst wenige Wochen vor der Tat war er bei seinen Eltern in Waren ausgezogen und in eine betreute Wohngemeinschaft in Neubrandenburg gezogen. Dort hatte Lehmann eine Ausbildung als Tischler begonnen und fühlte sich nach Auskunft seiner Mutter „rundum wohl“. Seine aufgeschlossene Art habe ihm dabei geholfen, in Neubrandenburg Fuß zu fassen. Seiner Betreuerin Silva R. zufolge habe Lehmann „immerzu neue Leute kennen gelernt und konnte nicht aufhören zu reden.“ Sein Lieblingsthema seien die Phantasiewelten und –identitäten gewesen, in die er sich seit seiner frühesten Kindheit geflüchtete habe.

Zwei Wochen nach der Tat wurden die beiden wegen Körperverletzung vorbestraften Lehrlinge Jens D. und Andreas L. festgenommen. Die Jugendkammer des Landgerichts Neubrandenburg verurteilte Jens D. wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu sechs Jahren und neun Monaten Haft. Andreas L. verurteilte das Gericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren Haft. Zusätzlich ordnete das Gericht für L., der nach Berechnungen der Richter zur Tatzeit einen Blutalkoholwert von über drei Promille gehabt haben soll, vor Haftantritt einen Aufenthalt in einer Entziehungsanstalt an.
Obwohl die Täter dem Oberstaatsanwalt Rainer Moser zufolge „rechtssein toll fänden und die berühmten kurzen Haare und Stiefel trugen“, wurde die Tat nie offiziell als rassistisch motivierter Mord anerkannt. Der Staatsanwalt erkannte im Tatverlauf viel mehr „überschießende Gewaltanwendung“.

By | 2022-07-06T15:18:43+02:00 Juli 6th, 2022|Rechte Gewalt|0 Comments