U16-Wahlen 2024-11-07T11:05:28+02:00

U16 - Du hast die Wahl!

Politische Teilhabe geht beim Wählen erst ab 16 und bei der Bundestagswahl sogar erst mit 18 Jahren los. Wir denken jedoch, dass junge Menschen sehr wohl eine politische Meinung haben – sie werden nur nie gefragt.
Genau daran wollen wir mit den U16- bzw. U18-Wahlen etwas ändern!

Wann immer eine Wahl zur Bürgerschaft, zum Europaparlament oder dem Bundestag ansteht, sollten auch Menschen unter 16 bzw. 18 Jahren die Gelegenheit haben, sich über die Wahl zu informieren, ihre Meinung zu artikulieren und vor allem ihre Stimme abzugeben. Doch bis es soweit ist, gibt es die U16-Wahlen!

Alles zu U16-Wahlen

U16-Wahlen dienen jungen Menschen zur politischen Bildung. Kurz vor der regulären Parlamentswahl haben Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, ihre Stimmen abzugeben. Dafür können sie im Vorfeld ihre politische Haltung entwickeln oder vertiefen, indem sie zu den Wahlen, den Parteien und Kandidat:innen Informationen sowie Möglichkeiten und Räume für einen gegenseitigen Austausch erhalten.

Von Berlin in die Welt

Was 1996 als Idee in einem Berlinter Jugendtreff entstand, entwickelte sich im Laufe der Jahre zu einem bundesweiten Netzwerk. Während es bei der ersten U18-Wahl 1996 ein einziges Wahllokal gab, konnten bei der Bundestagswahl 2021 rund 262.000 junge Menschen an 2.699 Wahllokalen im ganzen Bundesgebiet wählen.
Getragen werden die U16-Wahlen inzwischen vom Deutschen Bundesjugendring, dem Deutschen Kinderhilfswerk, den Landesjugendringen sowie vielen Jugendverbänden. Gefördert wird U16 auf Bundesebene durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie die Bundeszentrale für politische Bildung.

U16-Bürgerschaftswahl

Vom 17. bis zum 21. Februar 2025 haben Hamburgs junge Menschen die Wahl. In der U16-Bürgerschaftswahlwoche können Sie darüber abstimmen, wie das Landesparlament aussehen würde, wenn Kinder und Jugendliche die Wahl hätten.

U16-Bürgerschaftswahl

Infotermine

Wer sich unverbindlich über die U16-Wahl informieren möchte, kann sich natürlich jederzeit bei uns melden, ist aber auch herzlich zu einem der beiden digitalen Infotermine am 13. und 20. November eingeladen.  Am 13. geht es um 19:00 Uhr los und am 20. um 15:00 Uhr. Meldet Euch dafür einfach über den Link an.

Wahllokal anmelden

Hier könnt ihr euch bei U18.org registrieren und Wahllokal werden: wahlen.u18.org. Jetzt Wahllokal werden!

Wahllokale finden

Sobald sich die ersten Wahllokale angemeldet haben, lassen wir Euch natürlich auch wissen, wo Ihr sie findet und wann Ihr dort wählen könnt.

U18-Bundestagswahl

Im September 2025 finden die bundesweiten U18-Bundestagswahlen für junge Menschen statt. In der Wahlwoche vom 15. bis zum 19. September 2025 können Kinder und Jugendliche sich über die Wahlen informieren und vor allem darüber abstimmen, wie der Bundestag aussehen würde, wenn sie die Wahl hätten.

U18-Bundestagswahl

Wahllokal anmelden

Hier könnt ihr euch als Wahllokal registrieren: wahlen.u18.org

Wahllokale finden

Sobald sich die ersten Wahllokale angemeldet haben, lassen wir Euch natürlich auch wissen, wo Ihr sie findet und wann Ihr dort wählen könnt.

Mitmachen

Als Wähler:in

Bei den U16-Wahlen können alle Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren abstimmen, die es möchten! Wichtig ist nur, dass U16-Wähler:innen ihr Kreuzchen selbst machen – das natürlich geheim und freiwillig.
Alle über 16-Jährigen sind explizit von der U18-Wahl ausgeschlossen, es darf also auch niemand für Kinder und Jugendliche „im Auftrag“ wählen.

Ein Wahllokal in Eurer Nähe findet Ihr an den Wahltagen auf unserer Homepage bzw. u18.org.

Als Wahllokal

Auch wenn junge Menschen herzlich eingeladen sind, selber ein Wahllokal zu organisieren, werden die meisten Wahllokale von Trägern der Jugendhilfe angemeldet – doch auch in diesen Fällen besteht natürlich die Möglichkeit Kinder und Jugendliche in die Organisation miteinzubeziehen. Wahllokale können überall sein, wo sich junge Menschen aufhalten oder wohin sie eingeladen werdenn. Die Klassiker sind daher Schulen, Jugendclubs, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportvereine, Bibliotheken, öffentliche Straßen und Plätze in Form von mobilen Wahllokalen. Aber auch andere Orte wie Schwimmbäder, Quartierzentren, Kirchen, Cafés, etc. sind denkbar.

Ein Wahllokal anzumelden, bedeutet in aller erster Linie am angegebenen Wahltermin dafür zu sorgen, dass junge Menschen unter 16 Jahren wählen können.
Dafür brauchen sie eine Wahlkabine, eine Wahlurne und Stimmzettel. Nach der Wahl muss nur noch öffentlich und korrekt ausgezählt werden, damit die Ergebnisse auf www.u18.org eingetragen werden können.
Das wären die „Pflichtaufgaben“ eines Wahllokales.

Alles darüber hinaus ist reine Kür. Natürlich wäre es natürlich schön, wenn ein Wahllokal für die U16-Wahl wirbt und junge Menschen dabei unterstützt, ihre eigene politische Haltung zu entdecken und auszudrücken. Das kann über entsprechende Angebote und Informationsmaterialien geschehen. Doch wieviel Zeit und Ressourcen dafür vorhanden sind, entscheidet jedes Wahllokal für sich – und Unterstützung gibt es im Zweifel bei der zuständigen Landeskoordination. Im Falle von Hamburg also bei uns, dem BDKJ Hamburg.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Bei den U16-Wahlen haben junge Menschen die Wahl. Circa zwei Wochen vor regulären Wahlen wie den Wahlen zur Bürgerschaft, zum Europaparlament oder dem Bundestag haben Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, ihre Stimmen in den U16-Wahllokalen abzugeben.
So können junge Menschen zeigen, wie die Abgeordnet:innenversammlungen aussehen würden, wenn sie abstimmen dürften.

Das eigentliche Herzstück der U16-Wahlen sind jedoch die selbstbestimmte Meinungsbildung von Kindern und Jugendlichen, die Auseinandersetzung mit dem politischen System und Beantwortung ihrer Fragen. Deswegen bieten die U16-Wahllokale den jungen Wähler:innen kreative Formate an, um sich im Vorfeld über die Wahlen, Kandiderenden und Parteien zu informieren.

U16-Wahlen sollen Kindern und Jugendlichen Politik näher bringen, sie für demokratische Prozesse sensibilisieren und idealerweise auch begeistern.

Im Vorfeld von U16-Wahlen gibt es verschiedene Aktionen der politischen Bildung. Die Methoden und Dimension der Aktivitäten hängen jeweils von den Möglichkeiten der Wahllokale, der Landeskoordinierungsstellen, der lokalen Fördermöglichkeiten und der Motivation der Kinder und Jugendlichen selbst ab. Faustregel ist: viel kann, wenig muss.

Auf diese Weise werden Kinder und Jugendliche in ihrer Vorbereitung auf U16-Wahlen dabei unterstützt, sich eine eigene Meinung zu bilden. Sie können lernen, das demokratische System zu verstehen, Unterschiede in den Parteien und Wahlprogrammen zu erkennen, politische Widersprüche selbst zu entschlüsseln, Themen selbst einzubringen und Öffentlichkeit herzustellen.

Letztendlich sollen junge Menschen möglichst selbstbestimmt für sich definieren können, welche Themen ihnen besonders wichtig sind und die Politik damit konfrontieren, beispielsweise bei den Kandidat:innen des eigenen Wahlkreises.

Wir glauben, dass jeder Mensch in Deutschland Themen hat, die wichtig sind. Egal, wie jung oder alt man ist. Und deshalb sollte man sollte mitreden dürfen, wenn man das möchte. Denn eine Gesellschaft wird von allen mitgestaltet.

Junge Menschen erlernen und erleben politische Bildung im besten Fall in vielen verschiedenen Situationen und Umgebungen. Von klein auf haben Kinder Kinderrechte und sollten Selbstbestimmung, Mitgestaltung sowie Verantwortung kennenlernen und erfahren. So entwickeln junge Menschen ein immer besseres Verständnis von Politik und Demokratie – geprägt durch Erfahrungen aus Schule, Freizeit oder ersten Engagements in Jugendverbänden oder Vereinen.

Die U16-Wahlen bieten Kindern und Jugendlichen zu Wahlen eine Plattform an, die eigene politische Haltung freiwillig entdecken zu gehen und auszudrücken. Ob man dies für sich selbst macht, oder lokale Politiker:innen mit den Herzensthemen belagert und mit Fragen löchert, liegt bei Euch – den Teilnehmer:innen.

Am U16-Wahltag funktioniert die U16-Wahl genauso wie die jeweilige reguläre Wahl: In einem Wahllokal erhalten die jungen Wähler:innen einen Stimmzettel und füllen ihn in einer Wahlkabine geheim aus. Ihren ausgefüllten Stimmzettel werfen sie in die Urne des Wahllokals und das war’s.

Am letzten Tag der Wahlwoche sind die Wahllokale bis maximal 18 Uhr geöffnet und beginnen anschließend mit der Auszählung der Stimmen. Die Ergebnisse werden online in eine Software eingegeben und in einer ersten Hochrechnung veröffentlicht. Am auf die Wahlwoche folgenden Montag gibt es das endgültige Wahlergebnis.

Im Idealfall beginnt der Wahlprozess für Kinder und Jugendliche schon mit der Anmeldung eines Wahllokales. Auch wenn in den meisten Fällen Träger der Jugendhilfe ein Wahllokal anmelden, steht es jungen Menschen bzw. Jugend(verbands)gruppen auch frei, selber ein Wahllokal zu organisieren.

Die selbstbestimmte Meinungsbildung von Kindern und Jugendlichen, die Auseinandersetzung mit dem politischen System und Beantwortung ihrer Fragen sind Herzstück der Initiative U16. So können eigene Themen und Prioritäten erkannt und untereinander diskutiert, Parteiprogramme hinterfragt und verglichen werden, um im Anschluss eine Wahlentscheidung treffen zu können.

Als Wähler:in

Bei den U16-Wahlen können alle Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren abstimmen, die es möchten! Wichtig ist nur, dass U16-Wähler:innen ihr Kreuzchen selber machen – und das natürlich geheim und freiwillig.

Alle über 16-Jährigen sind explizit von der U16-Wahl ausgeschlossen, es darf also auch niemand „im Auftrag“ für Kinder und Jugendliche wählen.

Als Wahllokal

Auch wenn junge Menschen herzlich eingeladen sind, selber ein Wahllokal zu organisieren, werden die meisten Wahllokale von Trägern der Jugendhilfe angemeldet – doch auch in diesen Fällen besteht natürlich die Möglichkeit Kinder und Jugendliche in die Organisation miteinzubeziehen. Wahllokale können überall sein, wo sich junge Menschen aufhalten oder wohin sie eingeladen werdenn. Die Klassiker sind daher Schulen, Jugendclubs, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportvereine, Bibliotheken, öffentliche Straßen und Plätze in Form von mobilen Wahllokalen. Aber auch andere Orte wie Schwimmbäder, Quartierzentren, Kirchen, Cafés, etc. sind denkbar.

Ein Wahllokal anzumelden, bedeutet in aller erster Linie am angegebenen Wahltermin dafür zu sorgen, dass junge Menschen unter 16 Jahren wählen können.
Dafür brauchen sie eine Wahlkabine, eine Wahlurne und Stimmzettel. Nach der Wahl muss nur noch öffentlich und korrekt ausgezählt werden, damit die Ergebnisse auf www.u18.org eingetragen werden können.
Das wären die „Pflichtaufgaben“ eines Wahllokales.

Alles darüber hinaus ist reine Kür. Natürlich wäre es natürlich schön, wenn ein Wahllokal für die U16-Wahl wirbt und junge Menschen dabei unterstützt, ihre eigene politische Haltung zu entdecken und auszudrücken. Das kann über entsprechende Angebote und Informationsmaterialien geschehen. Doch wieviel Zeit und Ressourcen dafür vorhanden sind, entscheidet jedes Wahllokal für sich.

Die U16-Wahlen leben davon, dass sich möglichst viele Wahllokale beteiligen. So bleiben die Wege zum Wahllokal kurz und Kinder und Jugendliche erfahren überhaupt erst von der U16-Wahl. Wer U16 unterstützen will, hat dementsprechend zwei Optionen: bei jungen Menschen und Trägern der Jugendhilfe für die Wahlaktion werben oder ein Wahllokal anmelden.

Werbung für die U16-Wahl meint einerseits die Ansprache möglicher Wahllokale und die Informationen von Kindern und Jugendlichen im Vorfeld einer Wahl.

Wahllokale können überall sein, wo sich junge Menschen aufhalten oder wohin sie eingeladen werdenn. Die Klassiker sind daher Schulen, Jugendclubs, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportvereine, Bibliotheken, öffentliche Straßen und Plätze in Form von mobilen Wahllokalen. Aber auch andere Orte wie Schwimmbäder, Quartierzentren, Kirchen, Cafés, etc. sind denkbar.
Auch wenn junge Menschen herzlich eingeladen sind, selber ein Wahllokal zu organisieren, werden die meisten Wahllokale von Trägern der Jugendhilfe angemeldet – doch auch in diesen Fällen besteht natürlich die Möglichkeit Kinder und Jugendliche in die Organisation miteinzubeziehen.

Ein Wahllokal anzumelden, bedeutet in aller erster Linie am angegebenen Wahltermin dafür zu sorgen, dass junge Menschen unter 16 Jahren wählen können.
Dafür brauchen sie eine Wahlkabine, eine Wahlurne und Stimmzettel. Nach der Wahl muss nur noch öffentlich und korrekt ausgezählt werden, damit die Ergebnisse auf www.u18.org eingetragen werden können.
Das wären die „Pflichtaufgaben“ eines Wahllokales.

Alles darüber hinaus ist reine Kür. Natürlich wäre es natürlich schön, wenn ein Wahllokal für die U16-Wahl wirbt und junge Menschen dabei unterstützt, ihre eigene politische Haltung zu entdecken und auszudrücken. Das kann über entsprechende Angebote und Informationsmaterialien geschehen. Doch wieviel Zeit und Ressourcen dafür vorhanden sind, entscheidet jedes Wahllokal für sich. Unterstützung erhalten Wahllokale oft auch bei ihrer jeweiligee Koordinierungsstelle – im Falle von Hamburg also bei uns, dem BDKJ Hamburg.

Die Erfahrung zeigt, dass mit der Entscheidung zur Anmeldung der allerwichtigste Teil getan ist und man das Format im Zweifelsfall einfach ausprobieren sollte, um aus den Erfahrungen für’s zweite Mal zu lernen. Denn in den U16-Wahlen steckt ein enormes Maß potentieller Energie.

U16-Wahlen werden durch die Organisator:innen der vielen U16-Wahllokale durchgeführt und von einem Netzwerk von Landeskoordinierenden und ihren Trägern und Förderern beraten, vernetzt und unterstützt. Dieses Netzwerk tragen der Deutsche Bundesjugendring, das Deutsche Kinderhilfswerk, die Landesjugendringe sowie viele Jugendverbände. Gefördert wird U16 auf Bundesebene durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie die Bundeszentrale für politische Bildung.

In Hamburg übernimmt der BDKJ Hamburg die Landeskoordination für die kommenden U16-Wahlen.

Kontakt

U16-Landeskoordination Hamburg:
BDKJ Hamburg
Meret Harjes
Lange Reihe 2
20099 Hamburg
hamburg@u18.org
015792362528