U18-Wahl – Kindern und Jugendlichen eine Stimme geben

Am 24. September ist Bundestagswahl. Wählen dürfen alle deutschen Staatsbürger*innen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können ihre Stimme aber schon neun Tage früher abgeben. Denn am 15. September öffnen wieder die U18-Wahllokale ihre Türen und lassen Kinder und Jugendlichen darüber entscheiden, wie der Bundestag aussähe, wenn sie die Wahl hätten.

Was ist U18?

U18-Wahlen finden immer neun Tage vor den eigentlichen Wahlen statt – ganz gleich ob vor Europawahlen, Bürgerschaftswahlen oder Bundestagswahlen. Auf ganz leichte Weise können Kinder und Jugendliche erleben, wie Wahlen funktionieren. Indem sie es einfach mal ausprobieren! Der Wahlvorgang läuft im Grunde genauso ab wie bei der Bundestagswahl.
Im Vorfeld werden Wahllokale organisiert und der Wahltermin bekannt gemacht. Am Tag der Wahl kommen Kinder und Jugendliche in die Wahllokale, füllen ihren Wahlzettel aus und werfen ihn in die Wahlurne. Am Ende können die Jugendlichen auch der Auszählung durch die Wahlhelfer beiwohnen und das Ergebnis wird an U18 gemeldet. Dadurch haben Kinder und Jugendliche am Wahltag die Möglichkeit, ein Stimmungsbild über ihre politischen Präferenzen zu geben.

U18-Wahl in Hamburg

Auch in Hamburg können junge Menschen Wahllokale besuchen oder anmelden. Je mehr Wahllokale es gibt, desto besser. Wo sich die bislang angemeldeten u18-Wahllokale befinden, zeigt eine Karte auf www.u18.org. Die Wahllokale können beispielsweise von oder in Jugendverbänden, Freizeitzentren, Schulen, Kitas oder Kirchengemeinden angemeldet werden. Überall dort, wo Kinder und Jugendliche zusammenkommen.
Die wichtigste Aufgabe von Wahllokalen besteht darin, die u18-Wahl am 15. September zu ermöglichen und im Vorfeld für die Wahl zu werben. Darüberhinaus kann die U18-Wahl auch als Anlass genutzt werden, weitere Angebote zu schaffen, damit sich Kinder und Jugendliche auf die Wahlen vorbereiten, mit dem Wahlprozedere und mit politischen Themen kritisch auseinandersetzen können.  In den vergangenen Jahren fanden in den Wahllokalen beispielsweise Veranstaltungen mit Politiker*innen und Wahlpartys statt.
Unterstützt werden die Wahllokale durch die Landeskoordinierungsstellen. Für Hamburg übernimmt die KjG die Koordination der U18-Wahl.

U18-Wahllokal anmelden

Die Anmeldung eines Wahllokals ist ganz einfach. Alle können sich an der U18-Wahl beteiligen und so geht’s:

1. Die Entscheidung fällen: Ja, wir wollen mit dabei sein!
2. Das Wahllokal auf www.u18.org anmelden.
3. Am 15. September in der selbst gewählten Zeitspanne (z. B. 12:00 – 15:00 Uhr) einen Karton als Wahlurne bereitstellen.
4. Nach der Schließung des Wahllokales die Stimmen auszählen und auf www.u18.org eintragen oder einfach die Ergebnisse an die Landeskoordinierungsstelle schicken.
5. Sich freuen, dass man dabei gewesen ist und Kindern und Jugendlichen einen Ort der Partizipation ermöglicht zu haben!

Was noch zu beachten ist, erklärt das Dokument Wahllokal-Informationen.

Weitere Informationen zur U18-Wahl

Organisiert und getragen wird die U18-Initiative vom Deutschen Kinderhilfswerk, dem Deutschen Bundesjugendring, den Landesjugendringen, vielen Jugendverbänden und dem Berliner U18-Netzwerk. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie die Bundeszentrale für Politische Bildung fördern U18 zur Bundestagswahl 2017.

By | 2018-05-28T13:50:45+02:00 Juli 11th, 2017|politisch, U28|0 Comments