Am 25. Februar 2004 erschießen zwei Neonazis des rechtsextremen Terrornetzwerks Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) Mehmet Turgut in einem Imbisswagen in Rostock-Toitenwinkel.
Zwischen 10:10 Uhr und 10:20 Uhr betraten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos am Aschermittwoch den Container, in dem der 25 Jahre alte Turgut dabei war, den Imbiss „Mister Kebab Grill“ für den Tag vorzubereiten. Böhnhardt und Mundlos bildeten mit Beate Zschäpe das Kerntrio des sogenannten NSU und ermordeten über acht Jahre hinweg zehn Menschen in Deutschland. Die beiden Rechtsterroristen zwangen Turgut, sich auf den Boden zu legen, gaben vier Schüsse auf ihn ab und flüchteten. Der erste Schuss verfehlte sein Ziel. Die übrigen drei trafen Turgut in Kopf und Hals. Wenige Minuten später fand ihn der Besitzer des Imbisses und rief um Hilfe. Turgut starb noch vor Ort im verständigten Krankenwagen.
Wie bei den übrigen Mordfällen des NSU konzentrierten sich die Ermittlungsbehörden jahrelang hinweg auf vermeintliche kriminelle Hintergründe Turguts bzw. des Imbissbesitzers. Rassistische Tatmotive wurden dagegen weitgehend ausgeschlossen. Erst als der NSU sich im November 2011 infolge der Selbsttötung von Böhnhardt und Mundlos selbst enttarnte, wurde offensichtlich, wie sehr sich die bisherigen Ermittlungen damit verrannt hatten.
Im Juli 2018 verurteilte das Oberlandesgericht München Beate Zschäpe wegen zehnfachen Mordes zu lebenslänglicher Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Vier weitere Personen wurden als Unterstützer zu Freiheitsstrafen zwischen zehn und zweieinhalb Jahren verurteilt.
Seit 2012 gibt es am Tatort jährlich Gedenkveranstaltungen. Seit 2014 erinnert in Rostock auch ein Mahnmal an die Ermordung Turguts.