Am 1. Januar 2007 wird Andreas F. erst stundenlang von fünf Männern aus dem Nazi-Milieu Wismars gequält, bis sie den 30-Jährigen am Abend mit einem Küchenmesser erstechen.
Henning W. (26), Harald L. (37) und sein Sohn Oliver L. (17), Silvio J. sowie Tobias E. waren zwischen 17 und 37 Jahre alt und verbrachten die Silvesternacht im Wismarer Neonazitreff „Werwolfklub“. Danach verlegten sie ihre Feier in die Wohnung von Henning W. Gegen 14:00 Uhr brachte ein befreundeter Getränkehändler der feiernden Runde in der Liselotte-Hermann-Straße Getränke und Zigaretten. Andreas F. kannte die Männer ebenfalls und begleitete den Lieferanten.
Relativ schnell kam es zwischen F. und dem 17 Jahre alten Olivier L. zu einem handfesten Streit. Im Laufe des Nachmittags schlugen und traten die übrigen vier Männer auf Andreas F. ein, während sich Gastgeber W. vor allem um die Sauberkeit seiner Wohnung Gedanken machte. Beharrlich bemühte er sich darum, für Ordnung zu sorgen und die Blutspuren zu entfernen, bis ihm der Kragen platzte und er mit einem Küchenmesser auf F. einstach und versuchte, ihm die Kehle durchzuschneiden.
Als sich W. am nächsten Tag wegen einer Leiche in seiner Wohnung bei der Polizei meldete, fanden die Beamten Andreas F. in einer vollkommen gesäuberten Wohnung vor.
Am 27. Mai 2008 verurteilte das Landgericht Schwerin Henning W. nach 32 Verhandlungstagen zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und neun Monaten, die er zunächst in einer Entzugsanstalt verbringen sollte. Wegen seiner Alkoholsucht hatte das Gericht auf eine lebenslange Strafe verzichtetet. Silvio J. und Tobias E. verurteilte das Gericht zu sechs und Harald L zu fünfeinhalb Jahren Haft. Olivier L. dagegen wurde zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt.
Andreas F. hinterließ einen dreijährigen Sohn.