Zur Neugestaltung der diözesanen Gremien im Erzbistum Hamburg.
Beschluss des BDKJ-Hauptausschusses vom 14.7.2015.
Der Erzbischof steht der Kirche von Hamburg vor und leitet sie nach Wort und Beispiel Christi sowie den Maßgaben des kirchlichen Rechts. Dabei wird er unterstützt von Gremien auf regionaler Ebene[1] sowie einem diözesanen Pastoralrat (DPR), die für ihre Ebene jeweils eine ähnliche Funktion wie ein Pfarrgemeinderat besitzen. Mit Eintritt der Sedisvakanz wurden in unserem Erzbistum der Priester- und Diözesanpastoralrat ausgesetzt; die regionalen Gremien arbeiten kommissarisch weiter. Mit dem Amtsantritt des neuen Erzbischofs sind die Gremien innerhalb eines Jahres neu einzuberufen; auch im Hinblick auf die pastoralen Veränderungen ist eine Neuordnung der diözesanen Gremien bis Mitte 2016 vorgesehen.[2]
Wir gestalten Kirche aktiv mit und übernehmen Verantwortung!
Unsere Kirche steht in dieser Zeit vor vielfältigen Herausforderungen und Anfragen, denen nicht nur die Amtskirche, sondern gerade auch wir als aktive Kirchenmitglieder häufig ausgesetzt sind. Häufig ist es schwer, Dinge zu rechtfertigen, auf die man keinen Einfluss oder für die man kein Verständnis hat.
Wir vertrauen darauf, dass der Heilige Geist Christinnen und Christen mit seinen Charismen und Begabungen beschenkt hat, um auf diese Herausforderungen und Anfragen Antworten zu geben. Und wir müssen auch darauf setzen, dass ehrenamtliche Laien ebenso wie Priester und pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Verantwortung, z.B. in der Gemeindeleitung, übernehmen – denn sonst werden wir diesen Herausforderungen nicht gewachsen sein. Der Heilige Geist wirkt frei in allen Gläubigen.[3] Papst Franziskus formuliert, dass „die Herde selbst ihren Spürsinn besitzt um neue Wege zu finden. […] [Der Bischof wird die] vorgesehenen Mitspracheregelungen sowie andere Formen des pastoralen Dialogs anregen und suchen, in dem Wunsch, alle anzuhören und nicht nur einige, die ihm Komplimente machen.”[4]
In unseren Verbänden und Gemeinden sind wir ein aktiver Teil der Kirche und erfüllen sie mit Leben – auf verschiedenen Ebenen und auf unterschiedliche Art und Weise. Unterschiedliche Menschen übernehmen Verantwortung für die Erfüllung der kirchlichen Grundvollzüge, indem sie unterschiedliche pädagogische, organisatorische, seelsorgliche Aufgaben übernehmen. Nur aufgrund dieser ganz unterschiedlichen Beiträge der Engagierten können wir unsere vielfältige Arbeit tun. Partizipation, im Rahmen derer alle mitbestimmen dürfen, ist uns dabei ein wichtiges Gut: Das Zusammenbringen vieler Sichtweisen und Entscheiden aufgrund dieser hilft, zum für alle besten Ergebnis zu gelangen. Das Gefühl, gefragt zu sein und ernstgenommen zu werden, hilft, dass sich alle nach Kräften engagieren.
Die ganze Kirche hat einen gemeinsamen Sendungsauftrag. Dabei hat jede und jeder einen eigenen Anteil aufgrund der jeweiligen persönlichen Fähigkeiten. Verbände nehmen sich dieses Auftrages besonders an und sind Kirche mit, bei und für bestimmte Gruppen. Dadurch tragen sie soziale Strukturen in Kirche hinein: Verbände sind Kirche, die sich ereignet.[5] Es ist Auftrag des Bischofs, die so entstehende Vielfalt im Bistum zusammenzuführen. Insofern binden sich die Verbände, wiewohl sie in ihrer Organisation und ihrem Handeln autonom sind, selbstgewählt an die bischöfliche Autorität. Sie sind aufgrund ihres Anteils an der Sendung der Kirche auch an Entscheidungen über die Ausgestaltung dieser Sendung zu beteiligen.
Wir wünschen uns die Möglichkeit zu mehr verbindlicher Mitbestimmung!
Eine Neuordnung der diözesanen Gremien begrüßen wir. Weil uns die Kirche nicht egal ist, und wir in ihr Verantwortung übernehmen, ist es uns wichtig, dass auch eine verbindliche Mitbestimmung möglich ist. Denn unverbindliche Beratungsgremien ohne Entscheidungskompetenz bergen die Gefahr, Resignation und ein Gefühl der Nutzlosigkeit hervorzurufen und wichtige Charismen für die Mitarbeit in Kirche zu verlieren. Verbindliche Mitbestimmung hat hingegen den Wert, viele einzubinden und zu Botschaftern des Evangeliums zu machen, besser Entscheidungen fällen zu können und mehr Akzeptanz zu schaffen.
Laut dem kanonischen Recht (Can. 511 CIC) ist ein diözesaner Pastoralrat vorgesehen.[6] Wir wünschen uns einen Rat, der einer demokratischen Arbeitsweise unterliegt und nicht nur beratend tätig ist, sondern für festgelegte Bereiche eine Entscheidungskompetenz besitzt.
Der Erzbischof kann, z.B. aufgrund eines erzbischöflichen Gesetzes, dauerhaft über den Can. 514 §1 CIC[7] hinaus zusichern, sich an die Beschlussfassung des Rates zu binden, sie damit obligatorisch in Kraft zu setzen und so als verbindlich zu handhaben. So kann dem zu bildenden Rat eine Entscheidungskompetenz, analog zum Kirchensteuerrat[8], eingeräumt werden.
Durch verschiedene, gewählte Personen, welche verschiedene Kompetenzen mitbringen, können die verschiedensten Herausforderungen gelöst werden. Das Kirchenrecht fordert, dass diese nicht nur aus unterschiedlichen Gebieten des Bistums stammen, sondern auch aus unterschiedlichen sozialen Schichten und Berufen (Can. 512 §2 CIC). Dieses Anliegen ist uns wichtig. Als Verantwortliche in Jugendverbänden haben wir Erfahrungen darin gesammelt, Kinder und Jugendliche in unterschiedlicher Art an Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Ein Merkmal der Kirche von Hamburg ist ihre überdurchschnittliche internationale Prägung. Wir halten die Beteiligung der Mitglieder der muttersprachlichen Gemeinden und Missionen daher für sinnvoll, um durch Impulse aus der Weltkirche bereichert zu werden; auch junge Menschen, die dort ihre kirchliche Heimat finden, sollten eine Stimme erhalten.
Im Rahmen der Neugestaltung der diözesanen Gremien im Erzbistum Hamburg wünschen wir uns verbindliche Mitbestimmung. Dabei sind möglichst alle auf demokratischem Wege mit einzubeziehen und besonders die Perspektiven und Interessen junger Menschen zu berücksichtigen.
[1] Landespastoralrat Schleswig-Holstein, Regionalpastoralrat Mecklenburg, Stadtpastoralrat Hamburg
[2] Schreiben von Erzbischof Dr. Heße an die Mitglieder der Räte vom 4. Juni 2015
[3] vgl. “Wählen gehen. Kirchenvolk im Erzbistum Hamburg demokratisch beteiligen!” – Beschluss des BDKJ-Hauptausschusses vom 17.12.2013.
[4] Papst Franziskus, Apostolisches Schreiben Evangelii Gaudium: 31
[5] Bund der Deutschen Katholischen Jugend: Der Anteil der Verbände an der Sendung der Kirche. Beitrag zu einer Theologie der Verbände. Kap. 2: Verbände als Orte von Kirche.
[6] Can. 511 — In jeder Diözese ist […] ein Pastoralrat zu bilden, dessen Aufgabe es ist, unter der Autorität des Bischofs all das, was sich auf das pastorale Wirken in der Diözese bezieht, zu untersuchen, zu beraten und hierzu praktische Folgerungen vorzuschlagen.
Can. 512 — § 1. Der Pastoralrat besteht […] sowohl aus Klerikern als auch aus Mitgliedern von Instituten des geweihten Lebens wie vor allem aus Laien; sie werden nach der vom Diözesanbischof festgelegten Art und Weise bestimmt. […] § 2. Die Gläubigen, die für den Pastoralrat bestellt werden, sind so auszuwählen, daß sich in ihnen der ganze Teil des Gottesvolkes, der die Diözese ausmacht, wirklich widerspiegelt […].
[7] Can. 514 § 1. Der Pastoralrat hat nur beratendes Stimmrecht; allein dem Diözesanbischof steht es zu, ihn je nach den Erfordernissen des Apostolates einzuberufen und den Vorsitz zu führen; er ist auch allein für die Veröffentlichung der im Rat behandelten Angelegenheiten zuständig.
[8] vgl. Finanzberichtbericht 2013 des Erzbistums Hamburg, Seite 24.