KI-Richtlinie des BDKJ Diözesanverbands Hamburg 2025-10-28T19:14:31+02:00

KI-Richtlinie des BDKJ Diözesanverbands Hamburg

Stand Oktober 2025

Geltungsbereich: Diese Richtlinie ist eine Hilfestellung für alle Mitgliedsverbände, Gremien und Einrichtungen im BDKJ Diözesanverband Hamburg und schafft Orientierung für einen ethisch, rechtlich und kirchlich verantwortungsvollen Umgang mit Künstlicher Intelligenz.

1. Ziel und Grundverständnis

Künstliche Intelligenz (KI) kann die Jugendverbandsarbeit sinnvoll unterstützen – z. B. bei Texten, Bildern, Übersetzungen, Organisation oder Ideenfindung.
Der BDKJ Diözesanverband Hamburg verpflichtet sich zu einem verantwortungsvollen, transparenten und werteorientierten Einsatz von KI.

Besonders wichtig sind dabei die nachfolgenden zwei Punkte:

  • Mensch sollte im Mittelpunkt stehen: Entscheidungen werden von Menschen getroffen; KI ersetzt nicht die Verantwortung, die wir in der Jugendverbandsarbeit tragen.
  • Kirchliches Datenschutzgesetz (KDG): Niemand darf einer ausschließlich automatisierten Entscheidung unterworfen werden, die rechtliche Wirkung entfaltet oder erheblich beeinträchtigt (§ 23 Abs. 1 KDG). Das bedeutet, eine KI darf nie darüber entscheiden, wer welche Aufgabe hat oder wer welche Rolle erfüllt.

2. Freigabe und Anwendungen

2.1 Aktuell genutzte Tools

Folgende KI-gestützte Anwendungen werden derzeit – nach einer Erhebung durch die Mitarbeiter*innen im September 2025 – in den Jugendverbänden des BDKJ genutzt:

  • Canva – Gestaltung von Grafiken, Plakaten, Werbematerialien
  • ChatGPT (OpenAI) – Texterstellung, Formulierungshilfen, Zusammenfassungen
  • Gemini (Google) – Recherche, Textunterstützung, Planung
  • Google-Dienste – Übersetzungen, Suche, Organisation
  • DeepL – Übersetzungen, sprachliche Überarbeitung
  • Siri (Apple) – Routenplanung, Wetterinformationen, Sprachassistenz

Grundsätzlich sind all diese Anwendungen nutzbar und auch rechtssicher einzubinden, solange die nachfolgenden Hinweise zum Datenschutz, zum Urheberrecht und zur ethischen KI-Nutzung beachtet werden.

2.2 Neue Anwendungen

  • Neue KI-Tools dürfen nur nach eigenständiger Prüfung verwendet werden.
  • Entscheidungskriterien für diese Prüfung: Datenschutz (KDG & DSGVO), Transparenz, ethische Unbedenklichkeit, Zweckmäßigkeit.
  • Für alle personenbezogenen Daten muss immer eine Einverständniserklärung eingeholt werden. Diese kann selbstverständlich jederzeit zurückgezogen werden. Das bedeutet, dass ihr schriftliche Einverständnisse – ähnlich wie bei Fotos und Videos – einholen müsst, bevor ihr persönliche Daten wie Name, Geburtstag etc. in eine KI eingebt.
  • Am einfachsten für alle ist es, bei der Nutzung von KIs keine personenbezogenen Daten zu nutzen. Nutzt keine Namen, Daten, Adressen etc. und ihr seid hiermit auf der sicheren Seite.

2.3 Nutzung privater Accounts

  • Private oder nicht freigegebene KI-Accounts sollten nicht für verbandliche Aufgaben genutzt werden. Auch nicht, wenn ihr Einverständniserklärungen eingeholt habt. Falls es zu einem Rückzug der Einverständniserklärung kommt, wird es unübersichtlich, wenn auch private Accounts genutzt werden.

3. Nutzung in der Praxis

3.1 Typische Aufgabenbereiche

KI wird in den Jugendverbänden unter Anderem eingesetzt für:

  • Textarbeiten: Formulierungshilfen, Zusammenfassungen, Ideenfindung
  • Gestaltung: Bilder, Werbematerialien, Layout
  • Planung & Organisation: Routen, Abläufe, Wettervorhersagen
  • Sprachunterstützung: Übersetzungen, Rechtschreibung, Grammatik, gewaltfreie Sprache

3.2 Zweckgebundenheit

  • Die KI-Nutzung muss einem klar definierten Zweck dienen. Schreibt euch diesen Zweck auf, bevor ihr eine KI institutionell nutzt. Wenn ihr den Zweck nicht definieren könnt, verzichtet auf die Nutzung der KI.

3.3 Prüfpflichten

  • Alle KI-generierten Inhalte sind vor Veröffentlichung zu prüfen auf:
    • Richtigkeit
    • Diskriminierungsfreiheit
    • Urheberrechte & Quellen
    • Ethische und verbandliche Angemessenheit

3.4 Rechtliche Pflichten

  • KI darf nicht zur Täuschung verwendet werden (Deepfakes, manipulierte Inhalte).
  • Ihr solltet transparent sein, wenn Inhalte wesentlich mit KI erstellt wurden. Ehrlichkeit und Transparenz kommen euch zugute. Eine Verheimlichung könnte euch weniger vertrauenswürdig erscheinen lassen.
  • Setzt die KI Ressourcen verantwortungsvoll ein – KI unterstützt, sie ersetzt euch nicht.

4. Urheberrechte

  • KI-generierte Inhalte: Zunächst haben die KI-generierten Inhalte keine*n Urheber*in.
  • Bearbeitete KI-Inhalte: Nach kreativer Weiterbearbeitung (oder redaktionellen Textänderungen) entsteht ggf. ein eigenes, urheberrechtlich geschütztes Werk.
  • Bei Veröffentlichung und Nutzung der KI-generierten Texte haftet ihr.
  • KI-generierte Bilder dürfen NIE enthalten:
    • Personen (auch KI-generiert, Deepfakes)
    • Werke anderer Künstler*innen oder Architekt*innen
    • Marken oder geschützte Symbole

5. Transparenzpflicht

  • Allgemein: Transparenz ist immer empfehlenswert.
  • KI-Anbieter: Kennzeichnungspflichten aus AGBs sind einzuhalten. Lest hier also die AGBs der KI-Anwendung!!!
  • Soziale Medien: KI-Inhalte müssen immer gekennzeichnet werden.
  • Texte nach menschlicher Prüfung/Redaktionellen Änderungen: Keine Kennzeichnung nötig, wenn redaktionell geprüft und Verantwortung übernommen.

6. Ethische Aspekte der KI-Nutzung

  1. Autonomie und Entscheidungsfreiheit: KI unterstützt, trifft keine Entscheidungen.
  2. Meinungsfreiheit & Fehlinformationen: Quellen prüfen, Inhalte kritisch hinterfragen.
  3. Rechtliche Risiken & Urheberrecht: Rechte Dritter respektieren.
  4. Diskriminierung & Ungleichheit: Inhalte auf politische Korrektheit prüfen.
  5. Datenschutz & Überwachung: KDG beachten, personenbezogene Daten schützen.
  6. Ressourcenverbrauch: KI nur einsetzen, wenn Nutzen Aufwand rechtfertigt.
  7. Technologische Abhängigkeiten: KI unterstützt, ersetzt aber nicht menschliches Handeln.

Leitsatz: KI ist ein Werkzeug – der Mensch bleibt verantwortlich.

Für den verantwortungsvollen Einsatz von KI empfehlen wir die Orientierung am Code of Conduct Demokratische KI (https://demokratische-ki.de/)

7. Verantwortung und Weiterentwicklung

  • Jede*r Nutzer*in trägt Verantwortung für die Inhalte, die mit KI erstellt werden.
  • Unsicherheiten, Datenschutzfragen oder Verstöße sind der KI-Beauftragten zu melden.
  • Die Richtlinie wird regelmäßig überprüft und an neue technische, rechtliche oder ethische Entwicklungen angepasst.

8. Ansprechpartnerin

KI-Beauftragte des BDKJ Diözesanverbands Hamburg:
Meret Harjes – Jugendbildungsreferentin
E-Mail: meret.harjes@bdkj-hamburg.de
Telefon: 040 / 22 72 16-32

Sie ist zuständig für Fragen, Schulungen und Rückmeldungen zur Nutzung von KI.

9. Checkliste für KI-Nutzung mit personenbezogenen Daten

Checkliste für KI-Nutzung mit Personenbezogenenen Daten – hier als PDF zum Download!

10. Risikoklassen der KI-Nutzung

Die folgende PDF Datei zeigt eine Einordnung der verschiedenen Risikostufen künstlicher Intelligenz. Bezogen wird sich auf die europäische KI-Verordnung: https://ai-act-law.eu/de/

Risikoklassen der KI – Übersicht